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Hobby-Radsport

StVO-Reform: Neue Schutzregelung für Radfahrer steht auf der Kippe

Ein Formfehler gefährdet die Neuregelungen der StVO, die für mehr Schutz und Sicherheit für Radfahrer sorgen sollte.

Eine neue Straßenverkehrsordnung mit strengeren Fahrverbotsregeln wurde im April von den Bundesländern eingeführt. Die Novelle sorgte mit neuen Ordnungswirdrigkeiten und strengeren Bußgeldern vor allem für mehr Sicherheit und Rechte für uns Radfahrer im Straßenverkehr.

Es war vielleicht zu schön, um wahr zu sein: Höhere Strafen für unachtsames Verhalten, Fahrverbot bei überhöhter Geschwindigkeit schon beim ersten Verstoß, das Nichteinhalten des Sicherheitsabstand zu Radfahrern wird geahndet. Radfahrer und Länder begrüßten die Novelle der StVO. Nun droht ein Fromfehler, diese Errungenschaften als nichtig zu erklären.

Hier erklären wir euch, welche Neuerungen beschlossen wurden und wieso diese nun in vielen Bundesländern vorerst doch nicht umgesetzt werden.

Grünpfeil für Radfahrer

Eine neue StVO bringt ein neues Verkehrzeichen für uns Radfahrer, das für uns das Rechtsabbiegen an Ampelkreuzungen sicherer machen wird: Der Grünpfeil, der schon in Frankreich, Belgien und Niederlanden erfolgreich eingesetzt wird, erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel.

Nebeneinanderfahren für alle

Bislang durften nur Gruppen ab 16 Radfahrern zu zweit nebeneinander fahren. Einzelne Fahradfahrer hingegen durften nur hintereinander fahren. In der neuen StVO steht hat sich diese Regelung geändert: Solange genug Platz zum Überholen ist und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden, dürfen Radfahrer zu zweit nebeneinander fahren.

1,50 Meter Abstand ist Pflicht

Der „ausreichende Seitenabstand“, der bislang in der StVO zum Überholen von Radfahrern stand, ist jetzt genau festgelegt: In der neuen StVO müssen Autofahrer einen Mindestabstand von 1,50 Metern, außerorts sogar zwei Meter, einhalten.

Während ein „ausreichender Sicherheitsabstand“ Spielraum zur Interpretation offen ließ, sollten durch diese genauen Angaben mehr Sicherheit für Radfahrer gewährleistet sein. Faktisch bedeutet diese neue Regelung, das für Autofahrer ein Überholverbot gilt, wenn die Stelle nicht die notwendige Breite haben.

Dooring, Falschparken und unachtsames Abbiegen wird teurer​

Den Autofahrern kommt das Parken auf Geh-und Radwegen teuer zu stehen: Anstatt der 15 bis 30 Euro, müssen Autofahrer zukünftig zwischen 55 und 100 Euro zahlen. Wenn durch das Falschparken andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, kann ein Autofahrer mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

Immer wieder hört und liest man von Radfahrern, die verunglückt sind, weil ein Autofahrer ohne Schulterblick abgebogen ist oder die Tür unachtsam geöffnet hat. Diese Praxis, auch als Dooring bekannt, und das Abbiegen, ohne sich zu vergewissern, ob der Weg frei ist, kann für uns Radfahrer mit schweren Verletzungen und sogar tödlich enden.

Die Bußgelder sind in der neuen StVO deutlich angestiegen: Die Gefährdung eines Radfahrers beim Abbiegen verdoppelt sich von 70 auf 140 Euro. Dazu kommt ein Monat Fahrverbot. Beim unaufmerksamen Öffnen der Autotür und der Gefährdung eines Radfahrers wird der Autofahrer mit 40 Euro (bisher 20 Euro) zur Kasse gebeten.

Nur in Schrittgeschwindigkeit: LKWs müssen beim Abbiegen abbremsen

Die Todesfälle von Radfahrern, die durch einen rechtsabbiegenden LKW umkamen, sind traurige Realität und sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Damit LKW-Fahrer mehr Zeit haben, innerorts eine Abbiegesituation besser einzuschätzen, dürfen sie beim Rechtsabbieren nur noch 4 bis 7 km/h fahren. Das gilt dort, wo mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss. Ein Nichteinhalten dieser Regelung kostet dem Fahrer 70 Euro. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg.

Ein Formfehler macht alles zunichte

Diese Neuregelungen, die für mehr Sicherheit für uns Radfahrer sorgen kann und unsere Rechte gelten macht, trat nur kurz in Kraft. Auch wenn viele Bundesländer die neue Straßenverkehrsordnung einführen wollten, wurde kürzlich bekannt, dass sie wegen eines Formfehlers zu großer Wahrscheinlichkeit nichtig ist. Die meisten Bundesländer entschieden sich anschließend dazu, die Novelle solange außer Kraft zu lassen, bis alles endgültig geklärt ist.

Vielmehr sahen sie sich dazu gezwungen, zu den alten Regeln und dem alten Bußgeldkatalog zurückzukehren. Was bedeutet das für uns Radfahrer? Es ging immerhin um mehr Schutz und bessere Bedingungen für uns. Daniela Mielchen, Mitglied im Ausschuss Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins sagt, dass „der Formfehler zur Nichtigkeit der gesamten Vordnung führt.“

Fazit: Die verbesserten Regelungen, die uns Radfahrern mehr Schutz und bessere Bedingungen sichern sollten, haben haben aktuell kaum noch Gültigkeit. Die erhöhten Bußgelder für das Parken auf Radwegen, der gewährte Sicherheitsabstand – alles ist wirkungslos. Verstöße können nicht geahndet werden und neu eingeführte Regeln müssen im Einzelfall entschieden werden.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), der die Neuregelungen im Bußgeldkatalog als unverhältnismäßig kritisiert hat, nutzt den Formfehler, um eine Änderung herbeizuführen. Bis er sich mit den Ländern geeinigt hat, wird der alte Katalog angewandt. Neu eingeführte Ordnungswirdrigkeiten können zwar geahndet werden. Es liegt jedoch in der Hand des einzelen Landes, wie es verfahren will. Für die Sicherheit und die Bedingungen für uns Radfahrer bleibt es leider erstmal noch beim Alten.

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