Beleuchtung
Die Bleuchtung ist der wichtigste Bestandteil der Winterausrüstung und darf an keinem Rad fehlen.
Mal abgesehen von Profisportlern, die ihren Lebensunterhalt auf dem Bike bestreiten, werden die meisten nicht die Möglichkeit haben im Hellen zu trainieren. Aufgrund der so früh einsetzenden Dunkelheit und den ohnehin schlechteren Sichtverhältnissen im Winter ist eine gute Beleuchtung unabdingbar. Jeder sollte bereits Radfahrern ohne Licht begegnet sein und wissen wie schlecht diese zu sehen sind. Die Sicherheit sollte immer an oberster Stelle stehen, gehe also kein unnötiges Risiko ein.
Wir empfehlen LED-Lampen mit wiederaufladbaren Akkus. Diese werden meist in Sets mit den entsprechenden Ladegeräten angeboten. So kannst du dein Licht nach dem Training einfach an den Strom hängen und es ist immer einsatzbereit. Die Lichtleistung wird in Lumen gemessen und ist bei allen Lampen eine Pflichtangabe.
Der deutsche Gesetzgeber hat dazu natürlich auch Vorschriften:
Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein.
Es gibt ein Prüfzeichen vom Kraftfahrtbundesamt, welches nach technischer Prüfung im Lichttechnischen Institut der Universität Karlsruhe an Beleuchtungseinrichtungen vergeben wird. Achte darauf, wenn Du eine Radleuchte kaufst. Du erkennst das Prüfzeichen an einer horizontalen Wellenlinie und einer Nummer hinter dem Buchstaben K. Nur für den Straßenverkehr zugelassene Beleuchtung darf im Straßenverkehr benutzt werden. Abgesehen von der Wunschvorstellung des Gesetzgebers gibt es im Fachhandel aber ein fast unüberschaubares Angebot von Lampen mit hohen Lichtstärken. Sehr oft weisen diese kein Prüfzeichen auf und sind deshalb auch nicht ausschließlich als Fahrradbeleuchtung deklariert. So umschiffen die Hersteller die gesetzlichen Vorgaben und dürfen die Lampen in Verkehr bringen. Erwischt dich die Polizei mit einer nicht zugelassenen Lampe im Straßenverkehr, wirst du wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt.
Nicht zugelassene Leuchten erreichen oft extreme Lichtwerte und können den Gegenverkehr blenden. Bei Radrennveranstaltungen und auf gesperrten Strecken dürfen solche extremen „Brenner“ aber zuweilen benutzt werden.
In vielen Ländern werden Fahrradleuchten vor allem nach Lichtstärke verkauft, es fehlen Prüfvorgaben und Gesetze. In Deutschland muss man sich mit im Vergleich niedrigen Lichtwerten um die 200 Lumen zufrieden geben. Das reicht im Prinzip auch aus um sich im Straßenverkehr sicher zu bewegen. Für den Rennbetrieb bei Nachtfahrten/24h-Rennen ist das natürlich zu wenig.
Wir von der RCDE-Redaktion empfehlen die oben gezeigte Supernova Airstream2 mit STVZO-Zulassung. Diese Leuchte ist hervorragend verarbeitet, hat ein ausgeklügeltes Wärmemanagement im aus Alu gefrästen Body und einen sehr schönen Lichtkegel. Als Akku kommt ein Li-Ion-System zum Einsatz – ein ebenfalls zugelassenes Rücklicht gehört zum Set. Mit der Airstream 2 sind auch Fahrten auf unbeleuchteten Straßen gut möglich.
Natürlich gibt es auch deutlich günstigere Leuchten weit unter der 100-Euro-Marke mit Zulassung. Wenn du dich auf beleuchteten Straßen bewegst, reichen diese aber auch aus.
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